Landkreis Fulda & Main-Kinzig-Kreis

Grundpflege zu Hause im Landkreis Fulda und im Main-Kinzig-Kreis

Wir unterstützen Sie unter anderem in Flieden, Fulda, Neuhof, Kalbach, Schlüchtern, Bad Soden-Salmünster, Bad Orb, Wächtersbach, Gelnhausen und Umgebung.

Wenn Waschen, Anziehen oder das Aufstehen aus dem Bett schwerer fallen, muss das kein Grund für einen Umzug ins Pflegeheim sein. Mit unserer Grundpflege unterstützen wir Sie genau dort, wo Sie sich am wohlsten fühlen: zu Hause.

Unsere Pflegekräfte kommen zu festen Zeiten, arbeiten ruhig und ohne Hektik und achten darauf, dass Sie so viel wie möglich selbst tun – Hilfe zur Selbstständigkeit statt Übernahme.

Mo–Fr 08:00–17:00 Uhr · Termine nach Vereinbarung

Grundpflege – Dr. Shiman Pflege & Betreuungsdienste

Für wen ist dieses Angebot geeignet?

  • Ältere Menschen, denen die tägliche Körperpflege zunehmend schwerfällt
  • Menschen nach Krankenhausaufenthalt, Sturz oder Operation
  • Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5, die zu Hause versorgt werden möchten
  • Angehörige, die die Pflege nicht mehr allein übernehmen können oder wollen

Welche Unterstützung ist möglich?

  • Waschen, Duschen, Haut- und Intimpflege – diskret und respektvoll
  • Hilfe beim An- und Auskleiden sowie bei der Auswahl der Kleidung
  • Unterstützung beim Aufstehen, Umsetzen, Lagern und bei der Mobilität
  • Hilfe beim Essen und Trinken sowie beim Zubereiten kleiner Mahlzeiten
  • Beobachtung von Hautzustand und Allgemeinbefinden, Rückmeldung an Angehörige

Wer hat Anspruch?

Grundpflege können Menschen mit anerkanntem Pflegegrad 2 bis 5 als Pflegesachleistung in Anspruch nehmen.

Wie zahlt die Pflegekasse?

  • Pflegesachleistungen werden je nach Pflegegrad bis zu einem monatlichen Höchstbetrag übernommen.
  • Nicht ausgeschöpfte Beträge können mit dem Pflegegeld kombiniert werden (Kombinationsleistung).
  • Wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab.

Stand: 2026. Änderungen durch Pflegekassen oder Gesetzgeber möglich.

Beispiele aus dem Alltag

Fiktive Beispiele aus dem Alltag – Namen und Situationen frei erfunden, keine echten Kundendaten.

Hilfe beim Duschen und Anziehen an drei Morgen pro Woche.

Unterstützung beim Aufstehen und Zubettgehen am Abend.

Alle Leistungen der Pflegekasse im Überblick →

Vorteile für Angehörige

Feste Bezugspersonen statt wechselnder Gesichter

Verlässliche Einsatzzeiten am Morgen und am Abend

Weniger körperliche Belastung für pflegende Angehörige

Abrechnung als Pflegesachleistung ist je nach Pflegegrad möglich

Unser Einsatzgebiet für Grundpflege

Wir unterstützen Sie unter anderem in Flieden, Fulda, Neuhof, Kalbach, Schlüchtern, Bad Soden-Salmünster, Bad Orb, Wächtersbach, Gelnhausen und Umgebung.

Hinweis: Wir bieten keine Behandlungspflege an. Medizinische Leistungen auf ärztliche Verordnung (z. B. Injektionen, Wundversorgung oder Medikamentengabe nach SGB V) gehören nicht zu unserem Angebot. Viele Leistungen können je nach Pflegegrad, Anspruch und individueller Situation ganz oder teilweise über zuständige Kostenträger abgerechnet werden.

Häufige Fragen

Ist Grundpflege dasselbe wie Behandlungspflege?

Nein. Grundpflege umfasst körperbezogene Pflegemaßnahmen wie Waschen, Ankleiden und Mobilität. Behandlungspflege auf ärztliche Verordnung – etwa Injektionen, Wundversorgung oder Medikamentengabe – gehört nicht zu unserem Angebot.

Wer bezahlt die Grundpflege?

Bei anerkanntem Pflegegrad können körperbezogene Pflegemaßnahmen je nach Anspruch ganz oder teilweise über die Pflegekasse als Pflegesachleistung abgerechnet werden. Wir erklären Ihnen Ihre Möglichkeiten in einem persönlichen Gespräch.

Bieten Sie Grundpflege in Fulda, Flieden und im Main-Kinzig-Kreis an?

Ja. Wir kommen für Körperpflege, Hilfe beim An- und Auskleiden und Unterstützung bei der Mobilität zu Ihnen nach Hause – im Landkreis Fulda und im Main-Kinzig-Kreis.

Wie wird Grundpflege bezahlt?

Ab Pflegegrad 2 können Pflegesachleistungen der Pflegekasse für Grundpflege genutzt werden. Je nach Leistung und Kostenträger ist eine direkte Abrechnung mit der Pflegekasse möglich.

Gehört Behandlungspflege wie Medikamentengabe oder Wundversorgung dazu?

Nein. Wir erbringen Leistungen nach SGB XI: Grundpflege, Betreuung, Haushaltshilfe, Entlastungsleistungen, Verhinderungspflege und Beratung. Behandlungspflege auf ärztliche Verordnung nach SGB V – etwa Medikamentengabe, Injektionen, Wundversorgung oder Verbandwechsel – gehört nicht zu unserem Angebot.

Kostenlose Erstberatung vereinbaren

Wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen und klären in Ruhe, welche Unterstützung zu Ihrer Situation passt – unverbindlich und verständlich.

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