Pflegegrade & Leistungen – verständlich erklärt
Was zahlt die Pflegekasse? Hier finden Sie eine klare Übersicht aller Leistungen pro Pflegegrad – damit Sie wissen, was Ihnen zusteht.
Kompetenz. Vertrauen. Nähe.
Übersicht: Leistungen pro Pflegegrad
Die Pflegekasse zahlt je nach Pflegegrad unterschiedliche Beträge. Die wichtigsten Leistungen auf einen Blick:
- Pflegegeld
- —
- Sachleistung
- —
- Verhind.-pflege/J.
- —
- Entlastungsbetrag
- 131 €
- Pflegegeld
- 347 €
- Sachleistung
- 796 €
- Verhind.-pflege/J.
- 3.539 €*
- Entlastungsbetrag
- 131 €
- Pflegegeld
- 599 €
- Sachleistung
- 1.497 €
- Verhind.-pflege/J.
- 3.539 €*
- Entlastungsbetrag
- 131 €
- Pflegegeld
- 800 €
- Sachleistung
- 1.859 €
- Verhind.-pflege/J.
- 3.539 €*
- Entlastungsbetrag
- 131 €
- Pflegegeld
- 990 €
- Sachleistung
- 2.299 €
- Verhind.-pflege/J.
- 3.539 €*
- Entlastungsbetrag
- 131 €
Beträge nach SGB XI, Stand 2026. * Verhinderungs- und Kurzzeitpflege werden seit Juli 2025 aus einem gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 € ab Pflegegrad 2 finanziert. Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Regelungen der gesetzlichen Pflegeversicherung.
Wann bekommt man welchen Pflegegrad?
Der Pflegegrad richtet sich danach, wie selbstständig eine Person ihren Alltag noch bewältigen kann. Festgestellt wird er durch ein Gutachten des Medizinischen Dienstes (MD) – bei privat Versicherten durch Medicproof.
Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Erste Unterstützung im Alltag wird notwendig, z. B. bei der Haushaltsführung oder Betreuung. Pflegegeld und Sachleistungen werden hier noch nicht gezahlt – aber der Entlastungsbetrag steht zur Verfügung.
Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Regelmäßige Hilfe bei alltäglichen Aufgaben wie Körperpflege, Anziehen oder Ernährung ist erforderlich. Pflegegeld und Sachleistungen können bezogen werden.
Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Umfangreiche Unterstützung mehrmals täglich – z. B. bei Mobilität, Körperpflege und Ernährung. Häufig auch bei beginnender Demenz.
Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Rund-um-die-Uhr-Unterstützung wird in vielen Bereichen notwendig. Die Selbstständigkeit ist stark eingeschränkt.
Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen
Höchster Pflegebedarf mit besonderen pflegerischen Anforderungen, z. B. bei vollständiger Pflegebedürftigkeit oder schwerer Demenz.
Ihre Leistungen auf einen Blick
Wählen Sie Ihren Pflegegrad – wir zeigen Ihnen die wichtigsten Leistungen der Pflegekasse.
Pflegegrad auswählen
Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- Pflegegeld (monatlich)
- 347 €
- Pflegesachleistung (monatlich)
- 796 €
- Verhinderungspflege (jährlich)
- 3.539 €*
- Entlastungsbetrag (monatlich)
- 131 €
Wie hoch Ihr Eigenanteil ist, klären wir individuell in einem persönlichen Gespräch – kostenfrei und unverbindlich.
Antworten auf die wichtigsten Fragen
Wie beantrage ich einen Pflegegrad?
Der Antrag wird formlos bei der Pflegekasse Ihrer Krankenkasse gestellt – telefonisch, schriftlich oder online. Die Begutachtung erfolgt durch den Medizinischen Dienst (MD) oder bei privat Versicherten durch Medicproof. Ein Gutachter kommt zu einem Termin zu Ihnen nach Hause und prüft den Pflegebedarf. Wir unterstützen Sie gerne bei der Vorbereitung des Termins.
Was zahlt die Pflegekasse?
Je nach Pflegegrad erhalten Sie monatliches Pflegegeld (bei Pflege durch Angehörige), Pflegesachleistungen (bei Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst wie uns), Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege. Die genauen Beträge finden Sie in der Übersicht oben.
Welche Leistungen kann ich kombinieren?
Pflegegeld und Pflegesachleistungen können als sogenannte Kombinationsleistung anteilig zusammen genutzt werden. Der Entlastungsbetrag (131 € monatlich) und die Verhinderungspflege sind zusätzlich verfügbar – unabhängig davon, wer pflegt.
Was ist der Entlastungsbetrag?
Alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 erhalten 131 € pro Monat zweckgebunden für Betreuungs- und Entlastungsangebote. Nicht genutzte Beträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres übertragen werden.
Was ist Verhinderungspflege?
Wenn die pflegende Person (z. B. ein Angehöriger) verhindert ist – durch Urlaub, Krankheit oder eine Auszeit – springt eine Ersatzpflege ein. Seit Juli 2025 gibt es einen gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 können bis zu 3.539 € pro Kalenderjahr flexibel dafür nutzen. Wir beraten Angehörige gerne, wie dieser Betrag sinnvoll genutzt und mit der Pflegekasse abgerechnet werden kann.
Was kostet die Pflege durch Dr. Shiman?
Wie hoch Ihr Eigenanteil ist, klären wir individuell in einem persönlichen Gespräch. Viele Leistungen werden vollständig über die Pflegekasse abgerechnet – wir beraten Sie kostenfrei und unverbindlich.
Was bleibt für Sie zu tragen?
Wie hoch Ihr Eigenanteil ist, klären wir individuell in einem persönlichen Gespräch – kostenfrei, unverbindlich und in Ruhe bei Ihnen zu Hause oder telefonisch.
Mo–Fr 08:00–17:00 Uhr · Termine nach Vereinbarung
