Landkreis Fulda & Main-Kinzig-Kreis

Entlastungsleistungen & Entlastungsbetrag im Landkreis Fulda und im Main-Kinzig-Kreis

Wir unterstützen Sie unter anderem in Flieden, Fulda, Neuhof, Kalbach, Schlüchtern, Bad Soden-Salmünster, Bad Orb, Wächtersbach, Gelnhausen und Umgebung.

Viele Familien lassen den monatlichen Entlastungsbetrag ungenutzt, weil unklar ist, wofür er eingesetzt werden darf. Dabei ist er eine der einfachsten Möglichkeiten, spürbar Entlastung in den Alltag zu bringen.

Wir zeigen Ihnen verständlich, welche Leistungen sich damit finanzieren lassen, und übernehmen die Abstimmung mit Ihrer Pflegekasse, damit für Sie möglichst wenig Aufwand entsteht.

Mo–Fr 08:00–17:00 Uhr · Termine nach Vereinbarung

Entlastungsleistungen – Dr. Shiman Pflege & Betreuungsdienste

Für wen ist dieses Angebot geeignet?

  • Menschen ab Pflegegrad 1, die den Entlastungsbetrag nutzen möchten
  • Pflegende Angehörige, die regelmäßig Freiräume brauchen
  • Familien, die Betreuung und Haushaltshilfe kombinieren wollen
  • Alle, die bisher unsicher waren, wofür der Betrag verwendet werden darf

Welche Unterstützung ist möglich?

  • Stundenweise Betreuung und Alltagsbegleitung
  • Hauswirtschaftliche Unterstützung im Haushalt
  • Begleitung zu Terminen, Einkäufen und Spaziergängen
  • Beratung zur sinnvollen Kombination mit weiteren Leistungen
  • Unterstützung bei Formularen und Abrechnung mit der Pflegekasse

Vorteile für Angehörige

Bereits ab Pflegegrad 1 nutzbar

Nicht genutzte Beträge können in der Regel im Rahmen der gesetzlichen Fristen übertragen werden

Direkte Abrechnung mit der Pflegekasse – wenig Papierkram für Sie

Planbare Entlastung ohne große Umstellung im Alltag

Unser Einsatzgebiet für Entlastungsleistungen

Wir unterstützen Sie unter anderem in Flieden, Fulda, Neuhof, Kalbach, Schlüchtern, Bad Soden-Salmünster, Bad Orb, Wächtersbach, Gelnhausen und Umgebung.

Hinweis: Wir bieten keine Behandlungspflege an. Medizinische Leistungen auf ärztliche Verordnung (z. B. Injektionen, Wundversorgung oder Medikamentengabe nach SGB V) gehören nicht zu unserem Angebot. Viele Leistungen können je nach Pflegegrad, Anspruch und individueller Situation ganz oder teilweise über zuständige Kostenträger abgerechnet werden.

Häufige Fragen

Wofür darf der Entlastungsbetrag verwendet werden?

Unter anderem für Betreuungsangebote, Alltagsbegleitung und hauswirtschaftliche Unterstützung durch anerkannte Anbieter. Die konkreten Möglichkeiten hängen von Pflegegrad und Landesrecht ab – wir beraten Sie dazu persönlich.

Muss ich den Betrag selbst verauslagen?

In der Regel rechnen wir direkt mit Ihrer Pflegekasse ab, sofern die Voraussetzungen vorliegen.

Kostenlose Erstberatung vereinbaren

Wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen und klären in Ruhe, welche Unterstützung zu Ihrer Situation passt – unverbindlich und verständlich.

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