Landkreis Fulda & Main-Kinzig-Kreis
Entlastungsleistungen & Entlastungsbetrag im Landkreis Fulda und im Main-Kinzig-Kreis
Wir unterstützen Sie unter anderem in Flieden, Fulda, Neuhof, Kalbach, Schlüchtern, Bad Soden-Salmünster, Bad Orb, Wächtersbach, Gelnhausen und Umgebung.
Viele Familien lassen den monatlichen Entlastungsbetrag ungenutzt, weil unklar ist, wofür er eingesetzt werden darf. Dabei ist er eine der einfachsten Möglichkeiten, spürbar Entlastung in den Alltag zu bringen.
Wir zeigen Ihnen verständlich, welche Leistungen sich damit finanzieren lassen, und übernehmen die Abstimmung mit Ihrer Pflegekasse, damit für Sie möglichst wenig Aufwand entsteht.
Mo–Fr 08:00–17:00 Uhr · Termine nach Vereinbarung
Für wen ist dieses Angebot geeignet?
- Menschen ab Pflegegrad 1, die den Entlastungsbetrag nutzen möchten
- Pflegende Angehörige, die regelmäßig Freiräume brauchen
- Familien, die Betreuung und Haushaltshilfe kombinieren wollen
- Alle, die bisher unsicher waren, wofür der Betrag verwendet werden darf
Welche Unterstützung ist möglich?
- Stundenweise Betreuung und Alltagsbegleitung
- Hauswirtschaftliche Unterstützung im Haushalt
- Begleitung zu Terminen, Einkäufen und Spaziergängen
- Beratung zur sinnvollen Kombination mit weiteren Leistungen
- Unterstützung bei Formularen und Abrechnung mit der Pflegekasse
Vorteile für Angehörige
Bereits ab Pflegegrad 1 nutzbar
Nicht genutzte Beträge können in der Regel im Rahmen der gesetzlichen Fristen übertragen werden
Direkte Abrechnung mit der Pflegekasse – wenig Papierkram für Sie
Planbare Entlastung ohne große Umstellung im Alltag
Unser Einsatzgebiet für Entlastungsleistungen
Wir unterstützen Sie unter anderem in Flieden, Fulda, Neuhof, Kalbach, Schlüchtern, Bad Soden-Salmünster, Bad Orb, Wächtersbach, Gelnhausen und Umgebung.
Hinweis: Wir bieten keine Behandlungspflege an. Medizinische Leistungen auf ärztliche Verordnung (z. B. Injektionen, Wundversorgung oder Medikamentengabe nach SGB V) gehören nicht zu unserem Angebot. Viele Leistungen können je nach Pflegegrad, Anspruch und individueller Situation ganz oder teilweise über zuständige Kostenträger abgerechnet werden.
Häufige Fragen
Wofür darf der Entlastungsbetrag verwendet werden?
Unter anderem für Betreuungsangebote, Alltagsbegleitung und hauswirtschaftliche Unterstützung durch anerkannte Anbieter. Die konkreten Möglichkeiten hängen von Pflegegrad und Landesrecht ab – wir beraten Sie dazu persönlich.
Muss ich den Betrag selbst verauslagen?
In der Regel rechnen wir direkt mit Ihrer Pflegekasse ab, sofern die Voraussetzungen vorliegen.
Kostenlose Erstberatung vereinbaren
Wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen und klären in Ruhe, welche Unterstützung zu Ihrer Situation passt – unverbindlich und verständlich.
