Landkreis Fulda & Main-Kinzig-Kreis
Verhinderungspflege im Landkreis Fulda und im Main-Kinzig-Kreis
Wir unterstützen Sie unter anderem in Flieden, Fulda, Neuhof, Kalbach, Schlüchtern, Bad Soden-Salmünster, Bad Orb, Wächtersbach, Gelnhausen und Umgebung.
Pflegende Angehörige leisten viel – und brauchen selbst Erholung. Die Verhinderungspflege ermöglicht genau das: Wir übernehmen die Betreuung zu Hause, wenn Sie verhindert sind.
Ob geplanter Urlaub, eigene Erkrankung, ein wichtiger Termin oder einfach ein freier Nachmittag: Die Versorgung läuft in gewohnter Umgebung weiter.
Mo–Fr 08:00–17:00 Uhr · Termine nach Vereinbarung
Für wen ist dieses Angebot geeignet?
- Pflegende Angehörige, die Urlaub machen oder selbst erkrankt sind
- Familien, die regelmäßige Auszeiten fest einplanen möchten
- Menschen ab Pflegegrad 2, die zu Hause versorgt werden
- Angehörige, die berufliche Termine oder Reisen absichern müssen
Welche Unterstützung ist möglich?
- Übernahme der gewohnten Betreuung und Grundpflege zu Hause
- Stundenweise Vertretung oder Einsätze über mehrere Tage
- Fortführung vertrauter Abläufe, Mahlzeiten und Ruhezeiten
- Hauswirtschaftliche Unterstützung während der Vertretungszeit
- Absprache und Übergabe, damit nichts vergessen wird
Vorteile für Angehörige
Erholung ohne schlechtes Gewissen
Kein Umgebungswechsel für die pflegebedürftige Person
Kurzfristige Lösungen bei Krankheit oder Notfällen im Familienkreis
Ab Pflegegrad 2 besteht in der Regel ein jährliches Budget der Pflegekasse
Unser Einsatzgebiet für Verhinderungspflege
Wir unterstützen Sie unter anderem in Flieden, Fulda, Neuhof, Kalbach, Schlüchtern, Bad Soden-Salmünster, Bad Orb, Wächtersbach, Gelnhausen und Umgebung.
Hinweis: Wir bieten keine Behandlungspflege an. Medizinische Leistungen auf ärztliche Verordnung (z. B. Injektionen, Wundversorgung oder Medikamentengabe nach SGB V) gehören nicht zu unserem Angebot. Viele Leistungen können je nach Pflegegrad, Anspruch und individueller Situation ganz oder teilweise über zuständige Kostenträger abgerechnet werden.
Häufige Fragen
Wer hat Anspruch auf Verhinderungspflege?
In der Regel Menschen ab Pflegegrad 2, die zu Hause von einer Pflegeperson versorgt werden. Die Einzelheiten und die Höhe des Budgets klären wir gemeinsam mit Ihnen und Ihrer Pflegekasse.
Muss die Verhinderungspflege am Stück genommen werden?
Nein, sie kann auch stundenweise genutzt werden – zum Beispiel regelmäßig an einem Nachmittag pro Woche.
Kostenlose Erstberatung vereinbaren
Wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen und klären in Ruhe, welche Unterstützung zu Ihrer Situation passt – unverbindlich und verständlich.
