Landkreis Fulda & Main-Kinzig-Kreis

Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI im Landkreis Fulda und im Main-Kinzig-Kreis

Wir unterstützen Sie unter anderem in Flieden, Fulda, Neuhof, Kalbach, Schlüchtern, Bad Soden-Salmünster, Bad Orb, Wächtersbach, Gelnhausen und Umgebung.

Wer Pflegegeld bezieht, muss regelmäßig einen Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI nachweisen. Dieser Termin ist keine Kontrolle, sondern eine Unterstützung: Er sichert die Qualität der häuslichen Pflege und den weiteren Bezug des Pflegegeldes.

Wir führen diese Beratungsbesuche bei Ihnen zu Hause durch – in Ruhe, verständlich und mit konkreten Tipps für den Pflegealltag.

Mo–Fr 08:00–17:00 Uhr · Termine nach Vereinbarung

Beratung nach § 37 Abs. 3 SGB XI – Dr. Shiman Pflege & Betreuungsdienste

Für wen ist dieses Angebot geeignet?

  • Pflegegeldempfängerinnen und -empfänger mit Pflegegrad 2 bis 5
  • Menschen mit Pflegegrad 1, die die Beratung freiwillig in Anspruch nehmen möchten
  • Angehörige, die Fragen zur Pflege zu Hause haben
  • Familien, die ihre Pflegesituation neu ordnen möchten

Welche Unterstützung ist möglich?

  • Durchführung und Dokumentation des Beratungsbesuchs für die Pflegekasse
  • Praktische Tipps zu Lagerung, Mobilisation und rückenschonendem Arbeiten
  • Hinweise zu Hilfsmitteln, Wohnraumanpassung und Sturzprophylaxe
  • Information zu Leistungen wie Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege
  • Einschätzung, ob ein Antrag auf Höherstufung sinnvoll sein könnte

Vorteile für Angehörige

Der Pflegegeldanspruch bleibt gesichert

Angehörige erhalten Sicherheit und fachliche Rückmeldung

Belastungen werden früh erkannt, bevor sie zu groß werden

Die Kosten des Pflichtbesuchs übernimmt in der Regel die Pflegekasse

Unser Einsatzgebiet für Beratung nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Wir unterstützen Sie unter anderem in Flieden, Fulda, Neuhof, Kalbach, Schlüchtern, Bad Soden-Salmünster, Bad Orb, Wächtersbach, Gelnhausen und Umgebung.

Hinweis: Wir bieten keine Behandlungspflege an. Medizinische Leistungen auf ärztliche Verordnung (z. B. Injektionen, Wundversorgung oder Medikamentengabe nach SGB V) gehören nicht zu unserem Angebot. Viele Leistungen können je nach Pflegegrad, Anspruch und individueller Situation ganz oder teilweise über zuständige Kostenträger abgerechnet werden.

Häufige Fragen

Wie oft ist der Beratungsbesuch nötig?

Bei Pflegegrad 2 und 3 in der Regel halbjährlich, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich. Bei Pflegegrad 1 ist die Beratung freiwillig möglich.

Muss ich Kundin oder Kunde bei Ihnen sein?

Nein. Den Beratungsbesuch führen wir auch dann durch, wenn die Pflege ausschließlich durch Angehörige erfolgt.

Kostenlose Erstberatung vereinbaren

Wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen und klären in Ruhe, welche Unterstützung zu Ihrer Situation passt – unverbindlich und verständlich.

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