Landkreis Fulda & Main-Kinzig-Kreis

Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI im Landkreis Fulda und im Main-Kinzig-Kreis

Wir unterstützen Sie unter anderem in Flieden, Fulda, Neuhof, Kalbach, Schlüchtern, Bad Soden-Salmünster, Bad Orb, Wächtersbach, Gelnhausen und Umgebung.

Wer Pflegegeld bezieht, muss regelmäßig einen Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI nachweisen. Dieser Termin ist keine Kontrolle, sondern eine Unterstützung: Er sichert die Qualität der häuslichen Pflege und den weiteren Bezug des Pflegegeldes.

Wir führen diese Beratungsbesuche bei Ihnen zu Hause durch – in Ruhe, verständlich und mit konkreten Tipps für den Pflegealltag.

Mo–Fr 08:00–17:00 Uhr · Termine nach Vereinbarung

Beratung nach § 37 Abs. 3 SGB XI – Dr. Shiman Pflege & Betreuungsdienste

Für wen ist dieses Angebot geeignet?

  • Pflegegeldempfängerinnen und -empfänger mit Pflegegrad 2 bis 5
  • Menschen mit Pflegegrad 1, die die Beratung freiwillig in Anspruch nehmen möchten
  • Angehörige, die Fragen zur Pflege zu Hause haben
  • Familien, die ihre Pflegesituation neu ordnen möchten

Welche Unterstützung ist möglich?

  • Durchführung und Dokumentation des Beratungsbesuchs für die Pflegekasse
  • Praktische Tipps zu Lagerung, Mobilisation und rückenschonendem Arbeiten
  • Hinweise zu Hilfsmitteln, Wohnraumanpassung und Sturzprophylaxe
  • Information zu Leistungen wie Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege
  • Einschätzung, ob ein Antrag auf Höherstufung sinnvoll sein könnte

Wer hat Anspruch?

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5, die ausschließlich Pflegegeld beziehen, müssen den Beratungsbesuch nach § 37.3 SGB XI einmal halbjährlich abrufen. Auch bei Pflegegrad 4 und 5 gilt ab 2026 grundsätzlich der halbjährliche Pflichttermin; eine häufigere Beratung kann freiwillig sinnvoll sein.

Wie zahlt die Pflegekasse?

  • Die Kosten des Beratungsbesuchs übernimmt die Pflegekasse vollständig.
  • Wir senden den Nachweis direkt an die Pflegekasse – so bleibt das Pflegegeld gesichert.

Stand: 2026. Änderungen durch Pflegekassen oder Gesetzgeber möglich.

Beispiele aus dem Alltag

Fiktive Beispiele aus dem Alltag – Namen und Situationen frei erfunden, keine echten Kundendaten.

Wir besprechen mit der pflegenden Ehefrau, welche Hilfsmittel die Pflege erleichtern.

Wir geben Hinweise zur Höherstufung, wenn sich der Bedarf verändert hat.

Alle Leistungen der Pflegekasse im Überblick →

Vorteile für Angehörige

Der Pflegegeldanspruch bleibt gesichert

Angehörige erhalten Sicherheit und fachliche Rückmeldung

Belastungen werden früh erkannt, bevor sie zu groß werden

Die Kosten des Pflichtbesuchs übernimmt in der Regel die Pflegekasse

Unser Einsatzgebiet für Beratung nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Wir unterstützen Sie unter anderem in Flieden, Fulda, Neuhof, Kalbach, Schlüchtern, Bad Soden-Salmünster, Bad Orb, Wächtersbach, Gelnhausen und Umgebung.

Hinweis: Wir bieten keine Behandlungspflege an. Medizinische Leistungen auf ärztliche Verordnung (z. B. Injektionen, Wundversorgung oder Medikamentengabe nach SGB V) gehören nicht zu unserem Angebot. Viele Leistungen können je nach Pflegegrad, Anspruch und individueller Situation ganz oder teilweise über zuständige Kostenträger abgerechnet werden.

Häufige Fragen

Wie oft ist der Beratungsbesuch nötig?

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5, die ausschließlich Pflegegeld beziehen, müssen den Beratungsbesuch nach § 37.3 SGB XI einmal halbjährlich abrufen. Auch bei Pflegegrad 4 und 5 gilt ab 2026 grundsätzlich der halbjährliche Pflichttermin; eine häufigere Beratung kann freiwillig sinnvoll sein.

Muss ich Kundin oder Kunde bei Ihnen sein?

Nein. Den Beratungsbesuch führen wir auch dann durch, wenn die Pflege ausschließlich durch Angehörige erfolgt.

Wer braucht einen Beratungsbesuch nach § 37.3 SGB XI?

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5, die ausschließlich Pflegegeld beziehen, müssen den Beratungsbesuch nach § 37.3 SGB XI einmal halbjährlich abrufen. Auch bei Pflegegrad 4 und 5 gilt ab 2026 grundsätzlich der halbjährliche Pflichttermin; eine häufigere Beratung kann freiwillig sinnvoll sein.

Kostet mich der Beratungsbesuch etwas?

Die Kosten des Beratungsbesuchs übernimmt die Pflegekasse. Für Sie entstehen in der Regel keine Kosten.

Machen Sie Beratungsbesuche in Fulda, Flieden und im Main-Kinzig-Kreis?

Ja. Wir kommen zu Ihnen nach Hause – im Landkreis Fulda und im Main-Kinzig-Kreis – und senden den Nachweis anschließend an Ihre Pflegekasse.

Kostenlose Erstberatung vereinbaren

Wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen und klären in Ruhe, welche Unterstützung zu Ihrer Situation passt – unverbindlich und verständlich.

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