Landkreis Fulda & Main-Kinzig-Kreis
Haushaltshilfe & Entlastung bei Pflegegrad im Landkreis Fulda und im Main-Kinzig-Kreis
Wir unterstützen Sie unter anderem in Flieden, Fulda, Neuhof, Kalbach, Schlüchtern, Bad Soden-Salmünster, Bad Orb, Wächtersbach, Gelnhausen und Umgebung.
Ein gepflegtes Zuhause gibt Sicherheit. Wenn Staubsaugen, Wäsche oder der Einkauf zur Hürde werden, übernehmen wir diese Aufgaben – zuverlässig und mit Respekt vor Ihren Gewohnheiten.
Unsere Haushaltshilfe ist besonders für Menschen mit Pflegegrad interessant, weil sich hauswirtschaftliche Leistungen häufig über den Entlastungsbetrag oder Pflegesachleistungen finanzieren lassen.
Mo–Fr 08:00–17:00 Uhr · Termine nach Vereinbarung

Für wen ist dieses Angebot geeignet?
- Menschen mit Pflegegrad 1 bis 5, die den Haushalt nicht mehr allein bewältigen
- Alleinlebende Seniorinnen und Senioren
- Menschen nach Operation, Sturz oder längerer Erkrankung
- Angehörige, die Haushalt und eigene Familie kaum noch vereinbaren können
Welche Unterstützung ist möglich?
- Leichte Reinigungsarbeiten in Wohnräumen, Küche und Bad
- Wäsche waschen, aufhängen, zusammenlegen und bügeln
- Einkäufe erledigen oder gemeinsam einkaufen gehen
- Mahlzeiten zubereiten und auf ausreichendes Trinken achten
- Ordnung schaffen, Müll entsorgen, Blumen und Pflanzen versorgen
Wer hat Anspruch?
Anspruch haben Menschen mit anerkanntem Pflegegrad (1 bis 5), die zu Hause leben. Schon ab Pflegegrad 1 kann der Entlastungsbetrag für hauswirtschaftliche Unterstützung genutzt werden.
Wie zahlt die Pflegekasse?
- Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI: 131 € pro Monat ab Pflegegrad 1.
- Ab Pflegegrad 2 können zusätzlich Pflegesachleistungen für hauswirtschaftliche Versorgung genutzt werden.
- Wir rechnen – wo möglich – direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.
Stand: 2026. Änderungen durch Pflegekassen oder Gesetzgeber möglich.
Beispiele aus dem Alltag
Fiktive Beispiele aus dem Alltag – Namen und Situationen frei erfunden, keine echten Kundendaten.
Frau M. (Pflegegrad 2) bekommt einmal pro Woche Hilfe beim Putzen und Wäschewaschen – bezahlt über den Entlastungsbetrag.
Herr K. lebt allein; wir erledigen den Wocheneinkauf gemeinsam mit ihm und bereiten Mahlzeiten vor.
Vorteile für Angehörige
Ein sauberes, sicheres Zuhause senkt das Sturzrisiko
Angehörige müssen nicht jedes Wochenende den Haushalt übernehmen
Feste Termine, die sich gut in den Wochenablauf einfügen
Nutzung des Entlastungsbetrags ist je nach Pflegegrad möglich – auch ab Pflegegrad 1
Unser Einsatzgebiet für Haushaltshilfe bei Pflegegrad
Wir unterstützen Sie unter anderem in Flieden, Fulda, Neuhof, Kalbach, Schlüchtern, Bad Soden-Salmünster, Bad Orb, Wächtersbach, Gelnhausen und Umgebung.
Hinweis: Wir bieten keine Behandlungspflege an. Medizinische Leistungen auf ärztliche Verordnung (z. B. Injektionen, Wundversorgung oder Medikamentengabe nach SGB V) gehören nicht zu unserem Angebot. Viele Leistungen können je nach Pflegegrad, Anspruch und individueller Situation ganz oder teilweise über zuständige Kostenträger abgerechnet werden.
Häufige Fragen
Bekomme ich Haushaltshilfe schon bei Pflegegrad 1?
Ja, häufig ist das über den Entlastungsbetrag möglich. Bereits ab Pflegegrad 1 steht dieser monatlich zur Verfügung und kann für hauswirtschaftliche Unterstützung und Betreuung eingesetzt werden.
Übernehmen Sie auch Grundreinigung oder Fensterputzen?
Wir übernehmen leichte hauswirtschaftliche Tätigkeiten im Alltag. Aufwendige Grundreinigungen oder Arbeiten mit Absturzgefahr gehören nicht dazu.
Bieten Sie Haushaltshilfe in Fulda, Flieden und Schlüchtern an?
Ja. Wir unterstützen im Haushalt im Landkreis Fulda und im Main-Kinzig-Kreis – unter anderem in Fulda, Flieden, Neuhof, Kalbach, Schlüchtern, Bad Soden-Salmünster und Gelnhausen. Ob ein Einsatz an Ihrem Wohnort möglich ist, klären wir gern telefonisch.
Kann Haushaltshilfe über den Entlastungsbetrag bezahlt werden?
Ja, ab Pflegegrad 1 kann der Entlastungsbetrag von 131 € im Monat (Stand: 2026) für hauswirtschaftliche Unterstützung genutzt werden. Je nach Leistung und Kostenträger ist eine direkte Abrechnung mit der Pflegekasse möglich.
Was gehört zur Haushaltshilfe dazu?
Zum Beispiel Reinigung der Wohnung, Wäsche, Einkäufe, Unterstützung beim Zubereiten von Mahlzeiten und kleine Erledigungen im Alltag. Den genauen Umfang besprechen wir im Erstgespräch.
Kostenlose Erstberatung vereinbaren
Wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen und klären in Ruhe, welche Unterstützung zu Ihrer Situation passt – unverbindlich und verständlich.
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