Landkreis Fulda & Main-Kinzig-Kreis

Haushaltshilfe & Entlastung bei Pflegegrad im Landkreis Fulda und im Main-Kinzig-Kreis

Wir unterstützen Sie unter anderem in Flieden, Fulda, Neuhof, Kalbach, Schlüchtern, Bad Soden-Salmünster, Bad Orb, Wächtersbach, Gelnhausen und Umgebung.

Ein gepflegtes Zuhause gibt Sicherheit. Wenn Staubsaugen, Wäsche oder der Einkauf zur Hürde werden, übernehmen wir diese Aufgaben – zuverlässig und mit Respekt vor Ihren Gewohnheiten.

Unsere Haushaltshilfe ist besonders für Menschen mit Pflegegrad interessant, weil sich hauswirtschaftliche Leistungen häufig über den Entlastungsbetrag oder Pflegesachleistungen finanzieren lassen.

Mo–Fr 08:00–17:00 Uhr · Termine nach Vereinbarung

Haushaltshilfe bei Pflegegrad – Dr. Shiman Pflege & Betreuungsdienste

Für wen ist dieses Angebot geeignet?

  • Menschen mit Pflegegrad 1 bis 5, die den Haushalt nicht mehr allein bewältigen
  • Alleinlebende Seniorinnen und Senioren
  • Menschen nach Operation, Sturz oder längerer Erkrankung
  • Angehörige, die Haushalt und eigene Familie kaum noch vereinbaren können

Welche Unterstützung ist möglich?

  • Leichte Reinigungsarbeiten in Wohnräumen, Küche und Bad
  • Wäsche waschen, aufhängen, zusammenlegen und bügeln
  • Einkäufe erledigen oder gemeinsam einkaufen gehen
  • Mahlzeiten zubereiten und auf ausreichendes Trinken achten
  • Ordnung schaffen, Müll entsorgen, Blumen und Pflanzen versorgen

Vorteile für Angehörige

Ein sauberes, sicheres Zuhause senkt das Sturzrisiko

Angehörige müssen nicht jedes Wochenende den Haushalt übernehmen

Feste Termine, die sich gut in den Wochenablauf einfügen

Nutzung des Entlastungsbetrags ist je nach Pflegegrad möglich – auch ab Pflegegrad 1

Unser Einsatzgebiet für Haushaltshilfe bei Pflegegrad

Wir unterstützen Sie unter anderem in Flieden, Fulda, Neuhof, Kalbach, Schlüchtern, Bad Soden-Salmünster, Bad Orb, Wächtersbach, Gelnhausen und Umgebung.

Hinweis: Wir bieten keine Behandlungspflege an. Medizinische Leistungen auf ärztliche Verordnung (z. B. Injektionen, Wundversorgung oder Medikamentengabe nach SGB V) gehören nicht zu unserem Angebot. Viele Leistungen können je nach Pflegegrad, Anspruch und individueller Situation ganz oder teilweise über zuständige Kostenträger abgerechnet werden.

Häufige Fragen

Bekomme ich Haushaltshilfe schon bei Pflegegrad 1?

Ja, häufig ist das über den Entlastungsbetrag möglich. Bereits ab Pflegegrad 1 steht dieser monatlich zur Verfügung und kann für hauswirtschaftliche Unterstützung und Betreuung eingesetzt werden.

Übernehmen Sie auch Grundreinigung oder Fensterputzen?

Wir übernehmen leichte hauswirtschaftliche Tätigkeiten im Alltag. Aufwendige Grundreinigungen oder Arbeiten mit Absturzgefahr gehören nicht dazu.

Kostenlose Erstberatung vereinbaren

Wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen und klären in Ruhe, welche Unterstützung zu Ihrer Situation passt – unverbindlich und verständlich.

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