Beratungsbesuch nach § 37.3 SGB XI einfach erklärt
Wer Pflegegeld bezieht, bekommt von der Pflegekasse regelmäßig einen Hinweis auf den Beratungsbesuch. Viele Familien sind unsicher: Ist das eine Kontrolle? Was passiert, wenn man ihn vergisst? Hier erfahren Sie, worum es wirklich geht – und warum der Besuch eine echte Hilfe sein kann.
Was ist der Beratungsbesuch?
Der Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI ist ein Gespräch bei Ihnen zu Hause mit einer Pflegefachkraft. Er richtet sich an Pflegebedürftige, die ausschließlich Pflegegeld erhalten und von Angehörigen oder Freunden gepflegt werden. Ziel ist, die Qualität der häuslichen Pflege zu sichern und pflegende Angehörige praktisch zu unterstützen.
Der Gesetzgeber hat den Besuch nicht als Kontrolle gedacht, sondern als Hilfe: Eine Fachkraft schaut gemeinsam mit Ihnen auf die Pflegesituation, beantwortet Fragen und gibt Tipps, die den Alltag leichter machen.
Wer muss den Beratungsbesuch abrufen – und wie oft?
- Pflegegrad 2 bis 5 (nur Pflegegeld): einmal pro Halbjahr verpflichtend
- Pflegegrad 4 und 5: zusätzlich freiwillig vierteljährlich möglich
- Pflegegrad 1: freiwillig, einmal pro Halbjahr möglich
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5, die ausschließlich Pflegegeld beziehen, müssen den Beratungsbesuch nach § 37.3 SGB XI einmal halbjährlich abrufen. Auch bei Pflegegrad 4 und 5 gilt ab 2026 grundsätzlich der halbjährliche Pflichttermin; eine häufigere Beratung kann freiwillig sinnvoll sein.
Wer zusätzlich Pflegesachleistungen über einen ambulanten Dienst bezieht (Kombinationsleistung), ist nicht zum Beratungsbesuch verpflichtet, kann ihn aber freiwillig nutzen. Die genauen Fristen teilt Ihnen auch Ihre Pflegekasse mit. Stand: 2026. Änderungen durch Pflegekassen oder Gesetzgeber möglich.
Was passiert, wenn der Besuch nicht stattfindet?
Wird der Nachweis nicht erbracht, kann die Pflegekasse das Pflegegeld angemessen kürzen und im Wiederholungsfall entziehen. (§ 37 Abs. 6 SGB XI) Deshalb ist es sinnvoll, die Termine frühzeitig zu planen. Viele Familien lassen sich von uns an die nächsten Termine erinnern, damit nichts verloren geht.
Wie läuft der Besuch ab?
Wir vereinbaren einen Termin, der für Sie gut passt. Die Pflegefachkraft kommt zu Ihnen nach Hause und nimmt sich Zeit. Typische Themen sind:
- Wie geht es der pflegebedürftigen Person, und wie kommen Sie als Angehörige zurecht?
- Gibt es Probleme bei Körperpflege, Ernährung, Bewegung oder Schlaf?
- Sind Hilfsmittel wie Pflegebett, Rollator oder Haltegriffe sinnvoll?
- Werden alle Leistungen der Pflegekasse genutzt – etwa Entlastungsbetrag oder Verhinderungspflege?
- Passt der Pflegegrad noch zur aktuellen Situation?
Im Anschluss erhält die Pflegekasse einen kurzen Nachweis über den Besuch. Persönliche Details aus dem Gespräch werden nur weitergegeben, wenn Sie dem zustimmen.
Wer bezahlt den Beratungsbesuch?
Die Kosten des Beratungsbesuchs übernimmt die Pflegekasse. Für Sie entstehen in der Regel keine Kosten. Je nach Leistung und Kostenträger ist eine direkte Abrechnung mit der Pflegekasse möglich.
Warum sich der Besuch lohnt
Aus unserer Erfahrung erfahren viele Familien beim Beratungsbesuch zum ersten Mal, welche Leistungen ihnen eigentlich zustehen. Häufig bleibt zum Beispiel der Entlastungsbetrag ungenutzt, oder die Verhinderungspflege wird nicht abgerufen, obwohl pflegende Angehörige dringend eine Pause bräuchten. Auch ein Antrag auf Höherstufung kann sinnvoll sein, wenn sich der Zustand verschlechtert hat.
Der Besuch ist außerdem eine gute Gelegenheit, eigene Sorgen anzusprechen. Pflege zu Hause ist anstrengend – und es ist kein Zeichen von Schwäche, Unterstützung anzunehmen.
Wie Sie sich auf den Besuch vorbereiten
Eine besondere Vorbereitung ist nicht nötig. Hilfreich ist es aber, sich vorab ein paar Gedanken zu machen: Was fällt im Moment besonders schwer? Gibt es Situationen, in denen Sie unsicher sind – etwa beim Umlagern, bei nächtlicher Unruhe oder bei der Ernährung? Gibt es Fragen zu Medikamenten oder Hilfsmitteln?
Legen Sie, wenn vorhanden, den Bescheid über den Pflegegrad und eventuelle Arztberichte bereit. Und ganz wichtig: Sprechen Sie offen über Ihre eigene Belastung. Pflegende Angehörige sind die tragende Säule der häuslichen Pflege – ihre Gesundheit ist genauso wichtig wie die der pflegebedürftigen Person.
Was nach dem Besuch passieren kann
Oft ergeben sich aus dem Beratungsbesuch konkrete nächste Schritte. Das kann ein Antrag auf ein Hilfsmittel sein, ein Hinweis auf einen Pflegekurs für Angehörige oder der Vorschlag, eine stundenweise Entlastung über die Verhinderungspflege einzuplanen. Manchmal zeigt sich auch, dass der Pflegegrad nicht mehr zur Situation passt und ein Höherstufungsantrag sinnvoll ist.
Wir unterstützen Sie auf Wunsch bei diesen Schritten – ohne Verpflichtung. Viele Familien schätzen es, beim nächsten Beratungsbesuch wieder dieselbe Ansprechperson zu haben, die die Situation bereits kennt. So wird aus einem Pflichttermin eine verlässliche Begleitung über die Zeit.
Übrigens: Auch zwischen den Pflichtterminen dürfen Sie jederzeit Fragen stellen. Gerade wenn sich die Situation plötzlich verändert, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt, ist eine schnelle Beratung oft wertvoller als jeder Formularweg.
Beratungsbesuche im Landkreis Fulda und Main-Kinzig-Kreis
Wir führen Beratungsbesuche nach § 37.3 SGB XI im Landkreis Fulda und im Main-Kinzig-Kreis durch – unter anderem in Flieden, Fulda, Neuhof, Kalbach, Eichenzell, Künzell, Petersberg, Schlüchtern, Steinau an der Straße, Bad Soden-Salmünster, Wächtersbach, Bad Orb und Gelnhausen. Sie können den Dienst für den Beratungsbesuch frei wählen.
Häufige Fragen
Ist der Beratungsbesuch eine Kontrolle?
Nein. Er dient vor allem der Unterstützung und Beratung. Die Pflegekasse erhält nur einen Nachweis über den Besuch.
Wie oft muss ich den Beratungsbesuch machen?
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5, die ausschließlich Pflegegeld beziehen, müssen den Beratungsbesuch nach § 37.3 SGB XI einmal halbjährlich abrufen. Auch bei Pflegegrad 4 und 5 gilt ab 2026 grundsätzlich der halbjährliche Pflichttermin; eine häufigere Beratung kann freiwillig sinnvoll sein.
Was kostet der Beratungsbesuch?
Die Kosten übernimmt die Pflegekasse; für Sie entstehen in der Regel keine Kosten.
Kann ich den Pflegedienst für den Beratungsbesuch selbst wählen?
Ja, Sie können einen zugelassenen Pflegedienst Ihrer Wahl beauftragen.
Machen Sie Beratungsbesuche in Fulda und Flieden?
Ja, im gesamten Landkreis Fulda und im Main-Kinzig-Kreis – sprechen Sie uns einfach an.
Hinweis: Dieser Ratgeber ersetzt keine individuelle Beratung. Stand: 2026. Änderungen durch Pflegekassen oder Gesetzgeber möglich. Maßgeblich sind die Angaben Ihrer Pflegekasse.
Fragen? Wir beraten Sie gern.
Persönlich, kostenlos und unverbindlich – im Landkreis Fulda und im Main-Kinzig-Kreis.
