Verhinderungspflege stundenweise nutzen
Verhinderungspflege ist nicht nur etwas für den Urlaub. Viele Familien nutzen sie für regelmäßige, kurze Auszeiten – etwa einen freien Nachmittag pro Woche.
Was ist Verhinderungspflege?
Wenn die private Pflegeperson – meist ein Angehöriger – verhindert ist, übernimmt die Pflegekasse die Kosten für eine Vertretung. Das gilt bei Urlaub und Krankheit, aber auch für ganz normale Termine oder einfach eine Pause.
Wer hat Anspruch?
Anspruch besteht ab Pflegegrad 2, wenn die pflegebedürftige Person zu Hause gepflegt wird. Eine vorherige Pflegezeit von sechs Monaten ist seit Juli 2025 nicht mehr erforderlich.
Wie viel Geld steht zur Verfügung?
Seit Juli 2025 gibt es einen gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 €für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Diesen Betrag können Sie flexibel einsetzen – auch in vielen kleinen Einsätzen.
Der Vorteil der stundenweisen Nutzung
Wird die Verhinderungspflege an einem Tag für weniger als acht Stundengenutzt, wird das Pflegegeld für diesen Tag nicht gekürzt. So lassen sich regelmäßige Auszeiten organisieren, ohne dass finanzielle Nachteile entstehen.
Beispiele aus dem Alltag
Fiktive Beispiele – keine echten Kundensituationen.
- Jeden Dienstagnachmittag übernehmen wir die Betreuung, damit die Tochter zum Sport kann.
- Während eines eigenen Arzttermins ist der Ehemann nicht allein.
- Einmal im Monat ein freier Samstag für Familie und Erholung.
So unterstützen wir Sie
Wir planen feste Zeiten mit vertrauten Betreuungskräften, kümmern uns um die Abrechnung (Je nach Leistung und Kostenträger ist eine direkte Abrechnung mit der Pflegekasse möglich) und behalten das verbleibende Budget mit Ihnen im Blick.
Hinweis: Dieser Ratgeber ersetzt keine individuelle Beratung. Stand: 2026. Änderungen durch Pflegekassen oder Gesetzgeber möglich. Maßgeblich sind die Angaben Ihrer Pflegekasse.
Fragen? Wir beraten Sie gern.
Persönlich, kostenlos und unverbindlich – im Landkreis Fulda und im Main-Kinzig-Kreis.
