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Entlastungsbetrag 2026: Wofür kann man ihn nutzen?

Jeden Monat stehen Pflegebedürftigen 131 € zur Verfügung, die viele Familien gar nicht abrufen. Hier erklären wir verständlich, wer Anspruch hat und wofür das Geld eingesetzt werden kann.

Wer hat Anspruch?

Den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI erhalten alle Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 bis 5, die zu Hause gepflegt werden. Ein gesonderter Antrag ist nicht nötig – der Anspruch entsteht mit dem anerkannten Pflegegrad.

Wie hoch ist der Betrag?

Der Entlastungsbetrag beträgt 131 € pro Monat, also bis zu 1.572 € im Jahr. Das Geld wird nicht bar ausgezahlt, sondern für anerkannte Angebote eingesetzt – die Abrechnung erfolgt direkt zwischen Dienst und Pflegekasse oder per Erstattung.

Wofür kann man ihn nutzen?

  • Betreuung zu Hause und Alltagsbegleitung, z. B. Gespräche, Spaziergänge, Spiele
  • Haushaltshilfe: Reinigung, Wäsche, Einkauf
  • Begleitung zu Arztterminen oder Behörden
  • Stundenweise Entlastung pflegender Angehöriger
  • Tages- oder Nachtpflege sowie Kurzzeitpflege (Eigenanteile)

Was passiert mit nicht genutzten Beträgen?

Nicht abgerufene Beträge sammeln sich an. Sie können in der Regel bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden. Danach verfallen sie. Es lohnt sich also, frühzeitig zu planen – zum Beispiel mit einer regelmäßigen Haushaltshilfe.

Ein Beispiel aus dem Alltag

Beispiel aus dem Alltag – fiktiv, keine echte Kundensituation.

Eine Seniorin mit Pflegegrad 1 lebt allein. Über den Entlastungsbetrag kommt alle zwei Wochen eine Haushaltshilfe zum Putzen und Einkaufen. Die Tochter, die in einer anderen Stadt arbeitet, weiß ihre Mutter gut versorgt.

So unterstützen wir Sie

Wir prüfen gemeinsam, wie viel Guthaben vorhanden ist, planen passende Einsätze und rechnen die Leistungen ab. Je nach Leistung und Kostenträger ist eine direkte Abrechnung mit der Pflegekasse möglich.

Hinweis: Dieser Ratgeber ersetzt keine individuelle Beratung. Stand: 2026. Änderungen durch Pflegekassen oder Gesetzgeber möglich. Maßgeblich sind die Angaben Ihrer Pflegekasse.

Fragen? Wir beraten Sie gern.

Persönlich, kostenlos und unverbindlich – im Landkreis Fulda und im Main-Kinzig-Kreis.